Schutzklassen und Sicherheitsstufen bei Aktenvernichtern
Eine Orientierungshilfe bei den Schutzklassen
Die Bewertung der Sicherheit von Aktenvernichtern wird also anhand von zwei verschiedenen Maßstäben vorgenommen. Dabei gilt immer, dass der Papierschnitt desto kleiner sein muss, je höher die jeweilige Schutz- oder Sicherheitsklasse ist.
» Mehr InformationenDie Schutzstufen kann man von A bis E unterteilen. In die Stufe A fallen Dokumente, die frei zugänglich sind. Dazu zählen zum Beispiel Telefonbücher. Bei der Vernichtung solcher Papiere ist also das geringste Maß an Sicherheit erforderlich.
Dokumente, deren unsachgemäße Handhabung zwar kaum negative Konsequenzen erwarten lässt, die jedoch beschränkt zugänglich sind und es daher durchaus von verschiedenen Seiten ein Interesse an der Einsicht in diese Unterlagen geben kann, fallen in die Schutzstufe B. Die Klassen C bis E sind in Bezug auf die Vernichtung von Akten, Dokumenten und Papieren viel relevanter und wurden wie folgt definiert:
- C: Eine unsachgemäße Handhabung kann das Ansehen der Person negativ beeinflussen
- D: Die Existenz der Person kann bedroht sein
- E: Eine Beeinträchtigung von Leben, Gesundheit und/ oder Freiheit der jeweiligen Person
Die Schutzklassen sind in diesem Bespiel also in Bezug auf die Auswirkungen auf eine konkrete Person definiert worden, deren Daten in dem jeweiligen Dokument enthalten sind. Bei der Frage danach, welches Maß an Sicherheit bei der Datenvernichtung erforderlich ist, sollte man sich die möglichen Konsequenzen, die sich ergeben könnten, wenn die Akten und Unterlagen in die falschen Hände geraten würden, also möglichst immer vor Augen führen.
Die DIN-Norm 66399 Sicherheitsstufen für Aktenvernichter
Die zweite Sicherheitsunterteilung für Aktenvernichter ist laut der DIN-Norm 66399 bis ins kleinste Detail verbindlich festgelegt worden. Es gibt drei Schutzklassen, die jeweils wieder in bis zu sieben Sicherheitsklassen unterteilt wurden. Die verschiedenen Arten von Dokumenten werden also in die drei Schutzklassenkategorien eingeteilt. Innerhalb dieser Schutzklassen ist es jedoch so, dass einige Dokumente schutzbedürftiger sind als andere. Sie sind dann also mit der Sicherheitsstufe 6 zu vernichten, anstatt zum Beispiel nur mit der Sicherheitsstufe 2. Die Zuordnung der Schutzklassen und Sicherheitsstufen sieht also wie folgt aus:
» Mehr InformationenSicherheitsstufe 1 und 2 | Sicherheitsstufe 3 | Sicherheitsstufe 4 und 5 | Sicherheitsstufe 6 | Sicherheitsstufe 7 | |
Schutzklasse 1 | ja, aber nicht für personengebundene Daten | ja | bessere Abdeckung der Schutzklasse | bessere Abdeckung der Schutzklasse | bessere Abdeckung der Schutzklasse |
Schutzklasse 2 | nein | ja | ja | bessere Abdeckung der Schutzklasse | bessere Abdeckung der Schutzklasse |
Schutzklasse 3 | nein | nein | ja | ja | ja |
Dabei fallen in die Schutzklasse 1 interne Daten, die durchaus mit persönlichen Angaben, wie zum Beispiel der Adresse bei personalisierten Wurfsendungen, versehen wurden. Allerdings ist eine Offenlegung dieser Informationen mit weniger negativen Konsequenzen verbunden als bei der Schutzklasse 2. Hier gilt nämlich nicht mehr nur ein normaler, sondern ein hoher Schutzbedarf.
Diese vertraulichen Daten beziehen sich meist auf einen beschränkten Personenkreis und die Weitergabe der personenbezogenen Daten könnte schwere Folgen haben. Die Verletzung von vertraglichen Bestimmungen oder ein Gesetzesbruch sind in solch einem Fall zum Beispiel denkbar.
Tipp! Die Schutzklasse 3 bezieht sich nicht nur auf geheimdienstliche Unterlagen, sondern auch Finanzdaten und ähnliche Dokumente fallen in diese Schutzklasse. Ein uneingeschränkter Schutz dieser Daten ist daher zwingend zu gewährleisten.
Vor- und Nachteile von Schutzklassen für Aktenvernichter
- einheitlich geregelt
- sicheres Vernichten von sensiblen Daten
- richtige Sicherheitsstufe auswählen