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Was beim Gebrauchtkauf eines Aktenvernichters zu beachten ist?

General Office AktenvernichterMöchten Sie sich einen guten Aktenvernichter gebraucht kaufen? Und haben Sie bereits ein Gerät im Visier? Falls Sie noch nicht viel Erfahrung im Kauf von gebrauchten Geräten haben, sollten Sie sich vorab in diesem Ratgeber informieren, was Ihre Rechte sind. Denn bei einem Kauf eines gebrauchten Gerätes haben Sie immer noch die Aussicht auf gewisse Rechte. Sofern Sie sich jedoch darin nicht auskennen, kann es schnell passieren, dass Ihr Aktenvernichter nach dem Erhalt bereits nach kurzer Zeit nicht mehr arbeitet. Akzeptieren Sie das einfach und geben klein bei? Dann wäre es schade um das gute Geld, das Sie ausgegeben haben. Vielmehr werden Sie in diesem Ratgeber erfahren, wie Sie sich auf Ihre Rechte berufen und die größtmögliche Sicherheit beim Kauf eines gebrauchten Aktenvernichters erlangen können.

Ihre Rechte beim Kauf eines gebrauchten Aktenvernichters

Was beim Gebrauchtkauf eines Aktenvernichters zu beachten ist?Wenn Sie ein gebrauchtes Gerät von einem Händler gekauft haben, besitzen auch Sie, so wie die Käufer von neuen Artikeln, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können während diesem Zeitraum die Ware zurückgeben, ohne Gründe angeben zu müssen. Was das Porto zahlen betrifft, ist das abhängig von den Angaben des Herstellers. Sofern der Händler kulant ist, übernimmt er den Preis. Falls nicht, muss der Käufer zahlen. Hierzu sollten die AGBs über aufschlussreiche Informationen verfügen.

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Grundsätzlich kann der Käufer eine Erstattung von seinem Geld nicht vorneweg verlangen, auch wenn der Aktenvernichter gebraucht gekauft worden ist. Ersatz und Reparatur haben zunächst Vorrang. Doch gerade bei gebrauchten Geräten ist das Zuschicken von Ersatz eher schwierig, denn ein Produkt von der gleichen Wertigkeit ist selten vorhanden. Der Geldbetrat muss vom Verkäufer zurücküberwiesen werden, wenn beide Varianten wegfallen.

Mit dem Tag von dem Wareneingang beginnt beim Online-Versandhandel das Widerrufsrecht.

Rechte von dem Verkäufer

Auch der Verkäufer besitzt Rechte in Bezug auf den Verkauf von gebrauchten Geräten. Schließlich gibt der Verkäufer für einen günstigen Preis ein Gerät mit einer geringen Wertigkeit ab. Es kann also vorkommen, dass hierbei die Haltbarkeit beeinträchtigt ist. Aus diesem Grund ist es möglich, beim Verkauf von Händlern das Gewährleistungsrecht, also Mängelansprüche, von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen.

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Das Gewährleistungsrecht können Privatpersonen vollkommen ausschließen. Beim Verkauf müssen sie lediglich darauf hinweisen und „keine Gewährleistung“ angeben. Die Gewährleistung schließen ebenso Angaben wie die Aussage „gekauft wie gesehen“ aus.

Natürlich muss die Ware immer korrekt und umfassend beschrieben werden. Falls von einem tadellosen Aktenvernichter in der Anzeige gesprochen wird und in Wahrheit schneidet das Gerät das Papier nicht einwandfrei, so ist dies ein arglistig verschwiegener Mangel. Vor der Geldrückgabe wird hier wird hier auch der Gewährleistungsausschluss den Verkaufenden nicht schützen.

Tipp! Somit ist der Kauf gebrauchter Geräte keine Abgabe der Rechte.

Garantie und Gewährleistung

Beim Kauf von Produkten stolpert jeder über die Begriffe Garantie und Gewährleistung. Wenn Sie Waren gebraucht kaufen, heißt das nicht, dass Sie auf Rechte verzichten. Die gleichen Rechte, wie es oftmals bei Neuware der Fall ist, stehen aber nicht zur Verfügung. Der Grund hierfür ist aber auch ein freiwilliges Leistungsversprechen: Die Garantie.

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Im § 443 (BGB) ist die Garantie geregelt. Es handelt sich hierbei über die Haltbarkeit von einem Produkt um ein Versprechen von dem Verkäufer. Der Verkäufer muss niemals eine Garantie gewähren. Es handelt sich hierbei dem Käufer gegenüber lediglich um ein Entgegenkommen. Zudem können bei der Garantie Einschränkungen vorhanden sein.

Sofern eine Garantie eingeräumt ist, ist diese zum Gewährleistungsrecht immer zusätzlich aktiv. Wird bei Privatverkäufen „Keine Garantie“ angegeben, wird im Grunde etwas ausgeschlossen, was Sie gar nicht gewähren können ohne Zusatz. Das Landgericht Osnabrück hat daher entschieden, dass bei Online-Auktionen diese Angabe darauf deutet, dass die Absicht dahinter der Ausschluss der Gewährleistung sei. Häufig werden diese beiden Begriffe synonym genutzt, obgleich sie im Grunde etwas Anderes aussagen.

Vor- und Nachteile eines gebrauchten Aktenvernichters

  • meist günstiger in der Anschaffung als ein neues Gerät
  • oftmals erhalten Sie Pflegemittel kostenlos dazu
  • eventuell keine Garantie mehr

Mängelansprüche und Gewährleistung

Der Begriff Gewährleistung wird eigentlich seit dem 01.01.2002 durch Mängelansprüche ersetzt. Diese finden Sie im §437 BGB. Die Möglichkeiten bei einer mangelhaften Lieferung sind dort aufgeführt, die Sie im Folgenden überblicken können.

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Möglichkeit Hinweise
Nacherfüllung Wenn das Produkt den Vorgaben nicht entspricht, ist eine Nacherfüllung möglich.
Wesentliche Mängel Eine Nacherfüllung ist auch hier der erste Ansatz. Falls diese nicht den Vorgaben entsprechend bei zweimaligem Umtausch vorgenommen werden konnte, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Sofern der Verkäufer keinen Gebrauch von der Nacherfüllung machen kann oder will, gilt das gleiche.
Minderung von dem Kaufpreis Der Kaufpreis kann gemindert werden, falls die Nacherfüllung fehlschlägt.
Ersatz/ Schadensersatz Sollten Schäden durch das Verschulden des Verkäufers eintreten, so muss er diese ersetzen.

Mängelansprüche verjähren nach der Zustellung der Ware innerhalb von zwei Jahren, sofern diese bestehen. Wenn jedoch vom Verkäufer die Mängel gut verborgen oder arglistig verschwiegen worden sind, wird sich für eine Dauer von 10 Jahren der Mängelanspruch erhöhen. Nur wenn nachweisliche Mängel an der Lieferung aufgewiesen werden, wird eine Rücknahme und ein Umtausch vorgenommen.

Weil die verkaufte Ware beispielsweise nicht neuwertig ist, kann eine Begrenzung von dem Mängelanspruch erfolgen. Vor dem Kauf sollten in diesem Sinne die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen werden. Diese sind die Vertragsbedingungen. Jedoch sind Klauseln unwirksam, wenn eines der Parteien unangemessen benachteiligt wird.

Somit können Sie ersehen, welche Rechte Sie beim Kauf eines gebrauchten Aktenvernichters besitzen und diese können Sie dann bei Notwendigkeit anwenden. Dadurch sind Sie stets auf der sicheren Seite beim Erwerb von gebrauchten Geräten.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um keine rechtliche Beratung, denn in seiner Auslegung ist das Widerrufsrecht sehr Facettenreich. Je nach Situation muss daher entsprechend exakt gedeutet werden. Sollten Sie zu einem konkreten Fall Fragen haben, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

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