So entsorgen Sie ein Altgerät
Die Pflicht der Hersteller
Recycling ist ein aufwendiger und komplexer Vorgang. Daher werden Altgeräte in eigens hierfür ausgelegten Anlagen recycelt. Auf diese Weise werden wiederverwertbare Materialien zurückgeführt in die Warenzirkulation, wodurch natürliche Ressourcen geschont werden. Durch das Recycling wird aber auch die Umwelt vor gefährlichen und toxischen Stoffen geschützt. Daher stehen die Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte herstellen, immer öfter unter Druck, recycelbar und umweltgerecht zu produzieren.
Den Unternehmen ist es seit 2006 verboten, bestimmte gefährliche Stoffe für ihre Produkte weiterhin zu verwenden. In demselben Jahr trat das Elektrogesetz (ElektroG) in Kraft. Seitdem sind die Hersteller verpflichtet, defekte Geräte von den Verbrauchern anzunehmen. Altgeräte, wie ein alter Aktenvernichter müssen dann von den Unternehmen recycelt werden. Zumindest muss eine fachmännische Entsorgung garantiert werden.
Somit ist es eine gute Idee, den alten Aktenvernichter von der Herstellerfirma kostenlos entsorgen zu lassen, wodurch Sie sich viel Mühe und Umstände ersparen.
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten
Es ist wichtig, dass die Verbraucher ihre Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgen. Allzu schnell landen besonders Elektro-Kleingeräte widerrechtlich im Restmüll. Für den Verbraucher kann das unter Umständen zu einem Bußgeld führen.
» Mehr InformationenTipp! Sie können stattdessen Ihren alten Aktenvernichter kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Darüber hinaus stellen einige Gemeinden für Elektro-Kleingeräte spezielle Sammeltonnen zur Verfügung. Regional unterscheidet sich diese Vorgehensweise jedoch stark. Es lohnt sich daher im Vorfeld für Sie, wenn Sie sich zum Beispiel auf der Webseite von dem regionalen Entsorger informieren, wo sich der nächste Recycling-Hof im Wohnort befindet und was Sie wo entsorgen können.
Im Oktober 2015 wurde das Elektrogerätegesetz verabschiedet. Demnach sind neben den kommunalen Entsorgern ebenso Fachgeschäfte und Großhandel verpflichtet, Altgeräte von den Verbrauchern anzunehmen. Sofern der Kunde hier ein gleichwertiges neues Produkt kauft, kann er das große Altgerät (Kantenlänge über 25 Zentimeter) kostenlos abgeben. Der Service von Großhandel und Fachgeschäften, Altgeräte anzunehmen, war zuvor kostenpflichtig oder freiwillig.
Doch mit dem Eintreten des Elektrogesetzes ist dieser Service per Gesetz für den Verbraucher deutschlandweit kostenlos. Die Händler sind verpflichtet, kleinere Elektrogeräte anzunehmen. Hierbei muss auch kein Kassenzettel mehr vorhanden sein. Die Annahmepflicht gilt jedoch nur für „große“ Händler. Die Verkaufsfläche muss mindestens über 400m² verfügen. Von dem Gesetz sind kleinere Geschäfte wegen einer möglichen übermäßigen Belastung ausgenommen.
Den alten Aktenvernichter verkaufen
Es gibt neben der fachgerechten Entsorgung weitere Möglichkeiten, das Altgerät richtig zu entsorgen, falls dieser noch funktioniert.
» Mehr InformationenMöglichkeit | Hinweise |
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online | Auch wenn Ihr alter Aktenvernichter ein Standardgerät ist, können Sie versuchen, diesen zu verkaufen und sich dadurch ein kleines Taschengeld verdienen. Hierzu gibt es im Internet beispielsweise Verkaufsplattformen wie Ebay. Auch können Sie in Kleinanzeigenmärkten im Internet Inserate aufgeben und den alten Aktenvernichter zum Verkauf anbieten. |
offline | Zum Internet ist eine klassische Alternative der örtliche Flohmarkt. Dort können Sie Ihren alten Aktenvernichter und alles sonstige aus Ihrem Haushalt, was Sie nicht mehr benötigen, preiswert verkaufen. Da freut sich der Käufer über das Schnäppchen genauso, wie der Verkäufer selbst. |
Tipp! Zudem gibt es in jeder größeren Stadt Geschäfte zum An- und Verkauf. Wenn Ihr Altgerät noch relativ brauchbar ist, können Sie dort Ihr Glück versuchen
Vor- und Nachteile der richtigen Entsorgung eines Aktenvernichters
- Pflicht des Herstellers zur Rücknahme
- umweltschonendes Recycling
- nicht im Restmüll erlaubt
Verschenken Sie Ihr Altgerät
Eine gute und einfache Alternative, den alten Aktenvernichter kostenlos zu entsorgen, ist das Verschenken. Sofern Ihr Altgerät noch funktionsfähig ist, können Sie sich erkundigen, wer in Ihrem näheren Umfeld einen alten Aktenvernichter gebrauchen könnte.
» Mehr InformationenAuch können Sie ebenfalls im Internet auf kostenlosen Kleinanzeigenmärkten Ihr funktionsfähiges Altgerät zum Verschenken anbieten. Da wird sich sicherlich jemand auffinden, der sich über das Geschenk sehr freuen wird.
Eine weitere Möglichkeit, den alten Aktenvernichter zu entsorgen, ist die Abgabe bei sozialen Einrichtungen. Diese werden das willkommene Geschenk dankbar annehmen und es dorthin weiterleiten, wo es gerne angenommen wird.